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Schwarmfang
Für Sie kostenlos! - Ein Anruf genügt.
Gesetzliche Bestimmungen
Angelehnt an den Eigentumsverlust wilder Tiere (vgl. dazu § 960 Abs. 2 BGB) verliert der Imker das Eigentum an einem ausziehenden Bienenschwarm nur dann, wenn er nicht unverzüglich (vgl. § 121 BGB) die Verfolgung aufnimmt oder er diese aufgibt (§ 961 BGB). In diesem Fall wird der Bienenschwarm herrenlos mit der Folge, dass jedermann ihn sich aneignen kann.
Zeitfaktor & Örtlichkeit
Ein Bienenschwarm sucht sich innerhalb von Stunden eine neue Behausung, aus diesem Grund muss ein Schwarm recht schnell eingefangen werden.
Deshalb können wir nur in Ludwigsburg und nähere Umgebung Bienenschwärme einfangen.
+49 (0) 1525 / 900 96 83

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